FAQ-Antworten Mietvertrag

  1. Darf ich ein Haustier halten?
    Grundsätzlich ist in jedem Mietvertrag eine Haustierhaltung untersagt. Aber: gegen eine Kleintierhaltung (Nager, Reptilien, Fische) in entsprechendem Maße ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Anders sieht es bei der Haltung von Hunden und Katzen aus. Hierfür muss eine individuelle Zusatzgenehmigung erfolgen. Diese wird die WSG Wetter eG nur dann erteilen, wenn sämtliche übrigen Hausbewohner dem zugestimmt haben, eine Tierhaftpflichtversicherung abgeschlossen wird und Sie als Halter dafür Sorge tragen, dass es zu keinerlei Belästigung Ihrer Nachbarn (durch Geruch, Verunreinigung, Lärm o.ä.) kommt. Diese individuelle Genehmigung kann bei berechtigten Beschwerden jederzeit widerrufen werden. Lesen Sie hierzu unser Merkblatt im Download-Bereich.
     
  2. Darf ich eine Parabolantelle installieren / anbringen?
    Grundsätzlich ist der Wohnungsbestand mit einem digitalen Kabelanschluss versehen, über den nahe zu alle Sendersparten und Sprachen zu empfangen sind. Es ist daher keinesfalls erforderlich eine zusätzliche Installation vorzunehmen

    Zudem würde es sich hier um eine „bauliche Veränderung am Gebäude“ halten. Lesen Sie hierzu Punkt 3.
     
  3. Darf ich eine bauliche Veränderung in meiner Wohnung oder am Haus vornehmen?
    NEIN. Allerdings bestätigen Ausnahmen die Regel. Jeglicher Wunsch auf bauliche Veränderung muss bei der WSG Wetter gemeldet und beantragt werden. Wir werden Ihre Wünsche und Anträge selbstverständlich mit viel Mühe prüfen und sicherlich nicht immer gleich ablehnen. Dennoch gibt es Vorschriften und Richtlinien die einzuhalten sind. Sprechen Sie mit uns. Wir werden eine Lösung finden.
     
  4. Wann werden die Betriebskosten abgerechnet?
    Die WSG Wetter eG ist stets bemüht die angefallenen Betriebskosten möglichst schnell abzurechnen. In der Regel werden alle Wohnungen bis zum 30.06. eines Jahres abgerechnet sein. ABER seien nicht Sie enttäuscht wenn es mal etwas länger dauert – es gibt immer einen Grund und wir wollen sicher gehen, Ihnen eine korrekte Abrechnung zu zustellen.
     
  5. Treppenhausreinigung –  wie sieht es damit aus?
    Nur mit wenigen Ausnahmen führen unsere Mitglieder die Treppenhausreinigungen selbst durch. Reinigungspläne werden von uns nicht erstellt, da wir der Auffassung sind, dass dies im Rahmen des genossenschaftlichen Grundgedankens durch SIE selbst koordiniert werden kann. Gerne sind wir aber auch hier behilflich wenn es doch mal nicht klappt. 

    JEDER MIETER/ JEDE MIETERIN sollte die Reinhaltung der Allgemeinflächen mittragen. Insbesondere das Treppenhaus ist das erste Aushängeschild einer Hausgemeinschaft; derer die dort wohnen.

    GEGENSEITIGE RÜCKSICHTNAHME und UNTERSTÜTZUNG sind hier wichtige Voraussetzungen, damit die Absprachen innerhalb der Hausgemeinschaft funktionieren. –
     
  6. Schnee- und Glatteis – Ohje, muss ich im Winter auch raus?
    Sofern sich Ihre Hausgemeinschaft nicht dazu entschlossen hat den Winterdienst durch ein Fachunternehmen ausführen zu lassen, sind Sie vertraglich verpflichtet der Straßenreinigungssatzung der Stadt Wetter (Ruhr) nachzukommen.

    Gerne können wir bei einheitlicher Zustimmung Ihrer Hausgemeinschaft den Winterdienst jederzeit nachträglich vergeben.
    Unsere Mitarbeiterin, Frau Astrid Hegemann, erreichen Sie hier zu unter der Telefonnummer 0 23 35 / 89 96-25.
     
  7. Was mache ich, wenn ich mich durch das Verhalten eines Nachbars gestört fühle.
    Zunächst sollten Sie in einem ruhigen und erklärendem Gespräch versuchen die Situation mit ihm/ihr auf direktem Wege zu klären. 

    Wenn dies nicht hilft, stehen wir Ihnen mit entsprechenden Ratschlägen zur Seite. Selbstverständlich werden auch wir tätig, in dem wir mit den beteiligten Personen sprechen oder mietrechtliche Maßnahmen ergreifen müssen. 

    Dennoch ist es auch hier unser Anliegen, dass gewisse „Differenzen“ unter Berücksichtigung des genossenschaftlichen Grundgedankens, persönlichen Situationen und gegenseitiger Rücksichtnahme direkt und unmittelbar miteinander aus der Welt geschaffen werden.
     
  8. Wir trennen uns – einer möchte ausziehen, der andere möchte wohnen bleiben. Was nun?
    Grundsätzlich ist das kein Problem. Die Verträge können um- bzw. neugeschrieben werden. Ggfs. muss der verbleibende Nutzer Mitglied werden. Gerne hilft Ihnen Frau Susanne Rotte hierbei weiter.
     
  9. Muss ich eine geänderte Personenanzahl bei der WSG melden?– JA. Einige Betriebskostenpositionen werden nach Personen(tagen) abgerechnet. Daher ist eine Veränderung (Erhöhung oder Senkung) der Haushaltsmitglieder in jedem Fall zu melden. Besuch der einmalig nicht länger als 6 Wochen bleibt muss nicht gemeldet werden. –
     
  10. Welche Kündigungsfrist habe ich für meine Wohnung?
    In der Regel werden es 3 Monate sein.

    „Das Kündigungsschreiben muss den Vermieter bis zum 3. Werktag zum Ablauf des übernächsten Monats einreichen.“

    Darüber hinaus gibt es noch „Altverträge“ die unter Umständen eine kürzere Kündigungsfrist ausweisen. Gerne ist Ihnen Frau Susanne Rotte mit einem Blick in Ihren Vertrag schnell behilflich.

Ich stimme der Verwendung von Cookies und der Datenschutzerklärung zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen