FAQ-Antworten Mitgliedschaft

  1. Wie werde ich Mitglied?
    Durch Beitritt zur Genossenschaft. Hierfür unterzeichnen Sie nach Aufklärung eine Beitrittserklärung. Einmalig wird ein Eintrittsgeld in Höhe von 10 € erhoben. Nach Eintragung in der Mitgliederliste erhalten Sie eine Bestätigung. Sie verpflichten sich unter anderem mind. einen Genossenschaftsanteil zu „zeichnen“.
     
  2. Wie hoch ist der Genossenschaftsanteil?
    Ein Genossenschaftsanteil beträgt 930,00 €.
     
  3. Wie kann ich den Anteil einzahlen?
    Nach einzelnem Vorstandbeschluss kann der Anteil in max. 10 Monatsraten à 93,00 € eingezahlt werden. Zum Zeitpunkt der Wohnungsübergabe sollte jedoch bereits eine Anzahlung auf den Genossenschaftsanteil in Höhe einer Monatsmiete erfolgt sein. –
     
  4. Was bekomme ich für meinen gezeichneten Anteil?
    Es wird gem. Satzung eine 4 %ige Dividende für das per 01.01.eines Jahres vorhandene Kapital berechnet.
     
  5. Wann erhalte ich das erstemal eine Dividende?
    Die Dividende wird immer für ein volles Geschäftsjahr (= Kalenderjahr) berechnet und im darauf folgenden Jahr an die Mitglieder ausgeschüttet. 
    Ein Beispiel: Ihr Beitritt erfolgt im Jahr 2013 – die Einzahlung zum 28.10.2013. Die Berechnung der 4 %igen Dividende erfolgt erstmalig für den Zeitraum 01.01.2014 – 31.12.2014. Die Auszahlung des Kapitalertages erfolgt bis zum 30.06.2015. 
     
  6. Muss ich meinen Genossenschaftsanteil versteuern?
    Wenn Sie keinen Freistellungsauftrag oder eine Negativveranlagungsbescheinigung einreichen wird automatisch der Kapitalertrag (4 % Dividende) mit der Kapitalertragssteuer, Solidaritätszuschlag und ab 01.01.2015 Kirchensteuer besteuert.

    Im Rahmen einer Steuerbescheinigung können Sie dann evtl. diese „Ausgaben“ in Ihrer Einkommenssteuererklärung geltend machen. 
     
  7. Wie lang ist die Kündigungsfrist?
    Die Kündigungsfrist der Mitgliedschaft beträgt zwei volle Kalenderjahre.
    Ein Beispiel: Der Eingang Ihrer Mitgliedschaftskündigung erfolgt am 03. September 2014. Sie scheiden per 31.12.2016 aus der Genossenschaft als Mitglied aus. Bis dahin wird selbstverständlich Ihr Genossenschaftsanteil mit einer Dividende verzinst. Die Auszahlung Ihres freigewordenden Anteils erfolgt nach Feststellung des Jahresabschlusses und Abhalten der Mitgliederversammlung bis zum 30.06. des darauf folgenden Jahres (hier: 30.06.2017).
     
  8. Kann ich meine Mitgliedschaft kündigen und meine Wohnung behalten?
    NEIN. Denn eine Mitgliedschaft ist die Vorraussetzung eine Wohnung des genossenschaftlichen Wohnungsbestandes anmieten zu können.
     
  9. Muss ich meine Mitgliedschaft separat kündigen?
    JA. Es handelt sich um jeweils einzelne Vertragsverhältnisse die auch einzeln geführt werden.
     
  10. Was passiert wenn ein Mitglied verstirbt?
    Zum Nachweis benötigen wir als erstes die Sterbeurkunde. Darüber hinaus vorhandene Erbnachweise, wie bspw. Erbschein, Familienstammbuch, Testament o.ä.. Die Mitgliedschaft des verstorbeben Mitgliedes erlischt zum 31.12. des Sterbejahres. Die Ausschüttung des Anteils an die berechtigten Erben ebenfalls ein halbes Jahr später (bis 30.06. d Fj.). 
    Eine Umschreibung von Genossenschaftsanteilen ist möglich.

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